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   OLG Frankfurt, 27.02.1985 - 1 UF 225/84   

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https://dejure.org/1985,9309
OLG Frankfurt, 27.02.1985 - 1 UF 225/84 (https://dejure.org/1985,9309)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.02.1985 - 1 UF 225/84 (https://dejure.org/1985,9309)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - 1 UF 225/84 (https://dejure.org/1985,9309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1601 ff, 1603
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Leistungsfähigkeit; anrechenbares Einkommen der barunterhaltspflichtigen, ihrem neuen Lebensgefährten den Haushalt führenden Mutter; Reduzierung des sog. kleinen Selbstbehalts wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 957
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82

    Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.1985 - 1 UF 225/84
    Da die Mutter einerseits zahlungspflichtig ist, andererseits aber wegen des Kleinkindes Tanja nicht arbeitspflichtig ist (§§ 1606 Abs. 3 S. 2, 1361 Abs. 2, 1570 BGB), ist ein entsprechender Interessenkonflikt vorprogrammiert, der entsprechend den Worten des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1984, 374, 377 = EzFamR ZPO § 323 Nr. 5 = BGHF 4, 26) nach "Zumutbarkeitsgesichtspunkten zu lösen« ist.
  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 64/82

    Berücksichtigung von Versorgungsleistungen des geschiedenen Ehegatten zu Gunsten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.1985 - 1 UF 225/84
    Zu letzterem Gesichtspunkt hat der Bundesgerichtshof (FamRZ 1984, 662, 663 = BGHF 4, 243) empfohlen, sich der Berechnungstabellen von Schulz-Borck/Hofmann (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt mit Berechnungstabellen, 2. überarbeitete Aufl. [1983] VVW Karlsruhe) zu bedienen.
  • BGH, 14.12.1994 - XII ZR 180/93

    Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten bei langjährigem Zusammenleben

    b) Ob der Bedarf eines unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten unter Umständen deshalb - geringfügig - niedriger anzusetzen ist, weil dieser sich Haushaltsersparnisse infolge gemeinschaftlichen Wirtschaftens mit einem gleichgeschlechtlichen Partner entgegenhalten lassen muß (vgl. dazu OLG Hamburg FamRZ 1987, 1044, 1045: für Haushaltsgemeinschaft mit einem verschiedengeschlechtlichen Partner bei gleichmäßiger Beteiligung an den Lebenshaltungskosten; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1985, 957, 958: für gemeinsames Wohnen mit einem verschiedengeschlechtlichen Partner mit der Folge geringerer Generalunkosten), wird sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalles richten (vgl. Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 5. Aufl. Rdn. 493; Schleswiger Leitlinien C 5, abgedruckt bei Kalthoener/Büttner aaO. Rdn. 28 S. 68 ff).
  • OLG Hamburg, 10.02.1987 - 12 UF 78/86

    Anspruch auf die Gewährung nachehelichen Unterhalts; Ermittlung des notwendigen

    Das Zusammenwirtschaften mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft führt, auch wenn sich beide Partner finanziell in etwa zu gleichen Teilen an den Lebenshaltungskosten beteiligen, regelmäßig zu einer Ersparnis, die mit 20% bis 25% bewertet werden kann (vgl. die Sätze der Düsseldorfer Tabelle zu dem Eigenbedarf einer Ehefrau; ferner OLG Frankfurt FamRZ 1985, 957; OLG Hamburg, Beschluß vom 10. April 1986 - 7 WF 19/86 - n.v., zitiert nach Künkel, ÖRA/Unterhaltsrecht [1986] Rdn. 166).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.1988 - 3 E 1/88

    Neubewilligung eines Unterhaltsbetrages ; Erhöhung des Ruhegehalts eines Beamten

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  • OLG Hamburg, 25.08.1987 - 12 UF 5/87
    Wegen des Zusammenlebens mit seiner Ehefrau hatte der Beklagte nur Anspruch auf Belassung eines mit Rücksicht auf die Ersparnis durch die Haushaltsgemeinschaft auf 745 DM geminderten Selbstbehalts (Hammer Leitlinien Nr. 33 II; OLG Hamm FamRZ 1985, 958; 1987, 193; ähnlich OLG Frankfurt FamRZ 1985, 957, und OLG Hamburg, Beschluß vom 10. April 1986 - 7 WF 19/86 - n.v., zitiert bei Künkel, Unterhaltsrecht [1986] Rdn. 166).
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